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Corona-Nachwehen im Kulturbetreib

Spendenaufruf
Ein True Crime Krimi, den wir euch nicht vorenthalten möchten.

29. Oktober 2025

von Peter Denlo

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO fordert von krimi.ch Corona-Kurzarbeitsentschädigungen in Höhe von 67’000 Franken zurück. Ein unglaublicher Betrag für uns! Doch wenn ich während der Pandemie eines gelernt habe, dann ist es: nicht aufzugeben. Nach einem ersten Spendenaufruf an Freunde, Familie und Fans kamen bereits rund 40'000 Franken zusammen – eine Welle der Solidarität, mit der ich nie gerechnet hätte!

Die Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie hat uns als Theaterbetrieb im März 2020 mit voller Wucht getroffen. Von einem Tag auf den anderen mussten wir sämtliche Vorstellungen absagen, da kulturelle Veranstaltungen verboten waren. Dieses Veranstaltungsverbot (1) dauerte mit kurzen Unterbrüchen bis Juni 2021. Paradoxerweise kam in dieser Zeit kaum Umsatz herein, doch die Arbeit nahm nicht ab: Ständige Umbuchungen, Absagen und Planungswechsel hielten uns auf Trab.

Viele Theaterbetriebe reagierten sofort, entliessen ihre Mitarbeitenden und sparten so Löhne und Sozialabgaben. Damit standen zahlreiche Schauspielerinnen und Schauspieler beim Arbeitsamt an. Ich aber wollte mein Team nicht im Stich lassen und war überzeugt: Sobald der Bundesrat wieder grünes Licht gäbe, wollten wir bereitstehen. Deshalb beantragte ich Kurzarbeit für alle Mitarbeitenden.

Nach chaotischen ersten Monaten funktionierte das System: Die Löhne konnten bezahlt werden, die Kurzarbeit wurde regelmässig überwiesen. Natürlich fielen daneben Fixkosten wie Miete, Nebenkosten, Versicherungen oder Softwareabos an. Ich reduzierte, wo es nur ging, doch der 5-Jahres-Mietvertrag mit der Credit Suisse blieb unverrückbar. Einmal erhielten wir einen Zustupf aus dem Kulturfonds der Stadt Zürich. Mit diesem und meinen Reserven überstanden wir die Zeit – und Ende 2021 konnte ich erleichtert sagen: Wir sind mit einem blauen Auge davongekommen.

Ein Fehler bei der Kurzarbeit?

Im September 2024 wurde die Denlo Productions GmbH im Auftrag des SECO geprüft. Ich war gelassen – ich hatte alle Abrechnungen nach bestem Wissen und Gewissen eingereicht und bei Unklarheiten stets Rücksprache mit den Behörden gehalten.

Im November 2024 dann der Bescheid: Weil Arbeitsprotokolle als unzureichend beurteilt wurden, sollten Kurzarbeitszahlungen von 80’000 Franken zurückerstattet werden – innert 60 Tagen. Ich erhob Einsprache. Im August 2025 akzeptierte das SECO zwar einen Teil meiner Argumente, doch 67’000 Franken bleiben als Schuld bestehen.

Corona-Zeit bei krimi.ch

Wo lag der Fehler?

Kurzarbeitszahlungen an Schauspielerinnen und Schauspieler über 13’000 Franken wurden schliesslich als korrekt anerkannt. Doch bei einer Büromitarbeiterin – aus Datenschutzgründen nennen wir sie Eva Schmid – sah das SECO einen Verstoss.

Eva Schmid bezog während 16 Monaten Kurzarbeit. In dieser Zeit erledigte sie zu Hause im Lockdown hie und da kleine Arbeiten, um mir und meinem Mann unter die Arme zu greifen: mal eine Mail, mal eine Rechnung. Rückblickend entsprach dies einem durchschnittlichen Arbeitspensum von 2,17% – zehn Minuten pro Arbeitstag (2).

Mehrere Anwälte haben mich seither ausgelacht und gemeint, ich hätte Eva Schmid einfach konstant mit 95% Kurzarbeit angeben sollen statt mit 100%. Vielleicht bin ich naiv, aber für mich wäre das klar einem kalkulierten Missbrauch öffentlicher Unterstützung gleichgekommen.

Somit bot ich dem SECO an, diese 2,17% auf 5% aufzurunden und zurückzuzahlen. Doch das SECO stützte sich auf Art. 31 Abs. 3 Bst. a AVIG und Art. 46b AVIV (3) und verlangt nun die vollen 67’000 Franken zurück.

Was nun?

Ein Weiterzug ans Bundesverwaltungsgericht wäre teuer und aussichtslos. Somit muss ich diesen Entscheid akzeptieren, auch wenn ich ihn für falsch und masslos übertrieben halte.

Paradox ist, dass ich finanziell besser dagestanden wäre, hätte ich meine Mitarbeitenden im März 2020 einfach entlassen. Das Arbeitsamt hätte ihre Löhne genauso übernommen wie die Kurzarbeit. Gleichzeitig hätte ich noch die Sozialabgaben einsparen können. Ein System, das in meinen Augen äusserst unfair ist.

Es frustriert mich, dass uns der Staat während der Pandemie unterstützt, ja sogar gerettet hat – und nun die Retourkutsche kommt. Ein Konkurs mitten in der Pandemie wäre wohl einfacher zu verkraften gewesen als jetzt. Doch damals habe ich mit aller Kraft dafür gekämpft, dass es nicht so weit kommt. Und das tue ich heute erneut.

Mein erster Spendenaufruf ging vor knapp einem Monat an Freunde, Familie und Fans. Viele E-Mails mit ermunternden Worten sind daraufhin eingetroffen. Viele können den Entscheid des SECOs nicht verstehen und schütteln ob dieser Masslosigkeit den Kopf. Die Solidarität ist gross. Und durch grosse und kleine Spenden ist eine Summe von rund 40'000 Franken zusammengekommen, was mich sehr positiv überrascht. Das SECO gewährt eine fünfjährige Ratenzahlung. So werden wir den Rest der Schuld begleichen können.

Schritt an die Öffentlichkeit

Ursprünglich wollte ich diese Geschichte nicht publik machen. Falsche Gerüchte über einen drohenden Konkurs könnten Partnerinnen, Partner und Kundinnen, Kunden verunsichern. Die daraus entstehenden Umsatzeinbussen wären in der jetzigen Situation absolut kontraproduktiv.

Doch nach der überwältigenden Resonanz auf unseren ersten Spendenaufruf (und der Empörung vieler) habe ich mich entschieden, diese Geschichte nun doch an die Öffentlichkeit zu tragen. Wir werden nicht Konkurs gehen. Und ich finde, diese Geschichte muss gehört werden. Denn wir sind mit Sicherheit nicht die einzige Firma, der so etwas widerfahren ist. Aber haben andere auch eine derart grosse Unterstützung von ihren Kundinnen und Kunden erfahren?

Eine Spende

Noch fehlen uns rund 27'000 Franken, um die ganze Schuld ans SECO zu tilgen. Dennoch bereits ein Riesenerfolg! Herzlichen Dank an alle, die uns bereits unter die Arme gegriffen haben!

Möchtest auch du etwas spenden?

Jeder Betrag, ob klein oder gross, ist willkommen. Ich danke dir von ganzem Herzen für jede Unterstützung – im Namen meines ganzen Teams und der vielen Schauspielerinnen und Schauspieler, für die ich auch in Zukunft ein verlässlicher Arbeitgeber sein möchte.

Deine Spende kannst du auf folgendes Konto einzahlen:

IBAN CH74 0900 0000 8551 5081 4
lautend auf: Denlo Productions GmbH, 8952 Schlieren

Fussnoten: 

1.
Veranstaltungsverbote während der Corona Pandemie

19. Juni bis 27. Oktober 2020:
Der Bundesrat erlaubt Veranstaltungen bis 1’000 Personen. Doch einzelne Kantone beginnen nun ihre eigenen Regeln aufzustellen. Ein Spiessrutenlauf beginnt. Wir müssen dauernd alle Kantone unter Kontrolle haben, in denen wir auftreten. Überall gelten andere Regeln. Viele Vorstellungen müssen daher auch in dieser Zeit abgesagt werden.

28. Oktober bis 17. Dezember 2020:
Der Bundesrat verbietet Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen. Zusammen mit den noch schärferen Regeln einiger Kantone müssen wir den Betrieb während dieser Zeit ganz einstellen.

18. Dezember 2020 bis 30. Mai 2021:
Veranstaltungsverbot

31. Mai bis 25. Juni 2021:
Veranstaltungen sind unter bestimmten Schutzmassnahmen (Abstandsregeln etc.) bis zu 100 Personen in Innenräumen möglich. Wir können dadurch nur vereinzelte Vorstellungen spielen.

26. Juni 2021 bis 31. März 2022:
Wir können unter Einhaltung von Schutzmassnahmen und Maskenpflicht wieder mehr oder weniger normal auftreten. Erschwerend kommt die Zertifikatspflicht, 2G- und dann 3G, dazu.

2.
Wichtig zu erwähnen ist, dass Eva Schmid in dieser ganzen Sache keine Schuld trifft. Sie hat aus Freundlichkeit, Gutglauben und gar Langeweile kurze Arbeiten ausgeführt, dies im Sinne und zum Wohle einer Firma, die mit einer nie dagewesenen Situation zu kämpfen hatte.

3.
«Keinen Anspruch haben auf Kurzarbeitsentschädigung haben Arbeitnehmende, deren Arbeitsausfall nicht bestimmbar oder deren Arbeitszeit nicht hinreichend kontrollierbar ist. Die genügende Kontrollierbarkeit des Arbeitsausfalles setzt setzt eine betriebliche Arbeitszeitkontrolle voraus. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Unterlagen während fünf Jahren aufzubewahren.»